Aus unseren Briefen
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Automobil: Pebble Beach im Rückwärtsgang
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 74 vom 25.09.2017 -
Zur Situation: Jamaika alternativlos
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 74 vom 25.09.2017 -
Vermögensverwaltung: Konstanter Einsatz eigener Produkte
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 72 vom 18.09.2017 -
Zur Situation: Kampf um die Währungshoheit
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 72 vom 18.09.2017 -
Thailand | THB: Der Tourismus legt zu
aus FUCHS-DEVISEN 39. Jahrgang / 37 vom 15.09.2017
FUCHS in den Medien
- salzburg.com, 1.12.2016 - Salzburger Bankhaus Spängler erhielt wichtige Banken-Awards
- Vorarlberg Online, 24.11.2016 - Hypo Vorarlberg mit gutem Ergebnis beim Fuchsbriefe-Test
- weltjournal.de, 22.11.2016 - Fuchs-Report bescheinigt Walser Privatbank sehr gute Leistungen in der Vermögensverwaltung
- private banking magazin, 18.11.2016 - Jörg Richter im Interview: Nur wenige Häuser können in der Beratung das Zinsrisiko benennen
Performance Projekt
FUCHS Pressemitteilungen |
30. Juni 2006 |
P R E S S E M I T T E I L U N G
Berlin, 30. August 2006 - Frankreich führt das so genannte Reverse Charge Verfahren bei der Umsatzsteuer ein, das es vor kurzem noch vehement abgelehnt hatte. Wie der Verlag FUCHSBRIEFE erfahren hat, soll die Änderung bereits ab dem 1. September 2006 in Kraft treten.
Bei diesem Verfahren muss der Leistungsempfänger und nicht der Leistungserbringer, der nur noch Nettorechnungen ausstellt, die Umsatzsteuer an den Fiskus abführen.
Durch das Reverse Charge Verfahren soll der Umsatzsteuerbetrug eingedämmt werden. Dieser führt in der Europäischen Union zu immensen Steuerausfällen.
Pikant an der Verfahrensänderung Frankreichs ist, dass Deutschland und Österreich vor wenigen Monaten eine Sondergenehmigung in Brüssel beantragt hatten, um das Reverse Charge Verfahren einführen zu dürfen. Der Antrag war von der EU-Kommission nicht genehmigt worden. Besonders kritisch gegenüber einem Systemwechsel zeigte sich ausgerechnet Frankreich.
Nach den Recherchen der FUCHSBRIEFE sind weder das Bundesfinanzministerium noch die deutschen Wirtschaftsverbände über den französischen Vorstoß informiert.
Allerdings gilt die Steuerlastumkehr in Frankreich nur für ausländische Unternehmen, die in Frankreich steuerlich registriert sind und an Waren und Dienstleistungen an Unternehmer liefern, die ebenfalls in Frankreich registriert sind. Deutschland und Österreich wollten die Änderung bei der Abführung der Umsatzsteuer auch für inländische Lieferanten einführen.
Redaktionskontakt: Stefan Ziermann, Verlag FUCHSBRIEFE, Albrechtstr. 22, 10117 Berlin, Tel. +49 (030) 28 88 17-0, [email protected]
Das Flaggschiff des Verlags, der Informationsdienst FUCHSBRIEFE, wird von Fachleuten mit langjährigen Kontakten zu den Entscheidungsträgern in der deutschen Hauptstadt zusammengestellt. Der Anlegerbrief FUCHS-KAPITALANLAGEN befasst sich ausführlich mit dem Geschehen an den Aktien- und Rentenmärkten.
Beide Informationsdienste greifen zusätzlich Themen zur privaten Vermögensbildung sowie Steuerfragen auf. Im Fokus steht dabei der anspruchsvolle Privatanleger, speziell der Unternehmer. Die ausführliche Schriftenreihe FUCHS-Report berichtet umfassend über die Gebiete Vermögensverwaltung, Finanzierung und betriebliche Altersversorgung.
Daneben ist der Verlag FUCHSBRIEFE Partner der Private Banking Prüfinstanz, zusammen mit der Firstfive AG und dem IQF - Institut für Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen. Die Private Banking Prüfinstanz untersucht alljährlich die Qualität von Vermögensverwaltungs-Abteilungen in Banken sowie von unabhängigen Vermögensverwaltern.
Frankreich ändert Umsatzsteuerrecht im Alleingang
Berlin, 30. August 2006 - Frankreich führt das so genannte Reverse Charge Verfahren bei der Umsatzsteuer ein, das es vor kurzem noch vehement abgelehnt hatte. Wie der Verlag FUCHSBRIEFE erfahren hat, soll die Änderung bereits ab dem 1. September 2006 in Kraft treten.
Bei diesem Verfahren muss der Leistungsempfänger und nicht der Leistungserbringer, der nur noch Nettorechnungen ausstellt, die Umsatzsteuer an den Fiskus abführen.
Durch das Reverse Charge Verfahren soll der Umsatzsteuerbetrug eingedämmt werden. Dieser führt in der Europäischen Union zu immensen Steuerausfällen.
Pikant an der Verfahrensänderung Frankreichs ist, dass Deutschland und Österreich vor wenigen Monaten eine Sondergenehmigung in Brüssel beantragt hatten, um das Reverse Charge Verfahren einführen zu dürfen. Der Antrag war von der EU-Kommission nicht genehmigt worden. Besonders kritisch gegenüber einem Systemwechsel zeigte sich ausgerechnet Frankreich.
Nach den Recherchen der FUCHSBRIEFE sind weder das Bundesfinanzministerium noch die deutschen Wirtschaftsverbände über den französischen Vorstoß informiert.
Allerdings gilt die Steuerlastumkehr in Frankreich nur für ausländische Unternehmen, die in Frankreich steuerlich registriert sind und an Waren und Dienstleistungen an Unternehmer liefern, die ebenfalls in Frankreich registriert sind. Deutschland und Österreich wollten die Änderung bei der Abführung der Umsatzsteuer auch für inländische Lieferanten einführen.
Redaktionskontakt: Stefan Ziermann, Verlag FUCHSBRIEFE, Albrechtstr. 22, 10117 Berlin, Tel. +49 (030) 28 88 17-0, [email protected]
Über den Verlag FUCHSBRIEFE - Dr. Hans Fuchs GmbH
Der Verlag FUCHSBRIEFE berichtet seit mehr als 50 Jahren über Themen aus Wirtschaft, Politik und Finanzwelt. Die Publikationen des traditionsreichen Wirtschaftsdienstes richten sich an Unternehmer und vermögende Kapitalanleger. Anspruch der in Berlin ansässigen Redaktion ist es, ihren Lesern exklusive Informationen mit hohem Nutzwert zu bieten.Das Flaggschiff des Verlags, der Informationsdienst FUCHSBRIEFE, wird von Fachleuten mit langjährigen Kontakten zu den Entscheidungsträgern in der deutschen Hauptstadt zusammengestellt. Der Anlegerbrief FUCHS-KAPITALANLAGEN befasst sich ausführlich mit dem Geschehen an den Aktien- und Rentenmärkten.
Beide Informationsdienste greifen zusätzlich Themen zur privaten Vermögensbildung sowie Steuerfragen auf. Im Fokus steht dabei der anspruchsvolle Privatanleger, speziell der Unternehmer. Die ausführliche Schriftenreihe FUCHS-Report berichtet umfassend über die Gebiete Vermögensverwaltung, Finanzierung und betriebliche Altersversorgung.
Daneben ist der Verlag FUCHSBRIEFE Partner der Private Banking Prüfinstanz, zusammen mit der Firstfive AG und dem IQF - Institut für Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen. Die Private Banking Prüfinstanz untersucht alljährlich die Qualität von Vermögensverwaltungs-Abteilungen in Banken sowie von unabhängigen Vermögensverwaltern.
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