Bau | Recht: Abschläge neu geregelt
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 30 vom 12.04.2017
Ab dem Jahr 2018 wird das Bauvertragsrecht neu geregelt und eine neue Schutzvorschrift eingeführt. Die ist vor allem für alle Bauherren von Vorteil. Das hören wir aktuell vom Bauherren-Schutzbund (BSB).
Ab 2018 müssen Bauunternehmen Abschlagszahlungen auf maximal 90% der vereinbarten Gesamtvergütung begrenzen. Höhere Abschläge sind nicht mehr erlaubt. Der Restbetrag darf erst nach erfolgter und unbeanstandeter Abnahme berechnet werden.
Bau-Firmen müssen sich darum auf neue Kalkulationsmuster einstellen. Überzahlungen, die teilweise bisher als Sicherheit einkalkuliert wurden, sind dann nicht mehr möglich.
Fazit:
Die Neuregelung begrenzt die Möglichkeiten verdeckter Vorauszahlungen. Baufirmen werden dann exakter kalkulieren müssen.

FUCHS-BRIEFE, 71. Jahrgang / 30 - 12.04.2017