Bau | Recht: Abschläge neu geregelt
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 30 vom 12.04.2017 |
Ab dem Jahr 2018 wird das Bauvertragsrecht neu geregelt und eine neue Schutzvorschrift eingeführt. Die ist vor allem für alle Bauherren von Vorteil. Das hören wir aktuell vom Bauherren-Schutzbund (BSB). Ab 2018 müssen Bauunternehmen Abschlagszahlungen auf maximal 90% der vereinbarten Gesamtvergütung begrenzen. Höhere Abschläge sind nicht mehr erlaubt. Der Restbetrag darf erst nach erfolgter und unbeanstandeter Abnahme berechnet werden. Bau-Firmen müssen sich darum auf neue Kalkulationsmuster einstellen. Überzahlungen, die teilweise bisher als Sicherheit einkalkuliert wurden, sind dann nicht mehr möglich. |
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