EU | Datenschutz: Viele Einfallstore
aus FUCHS-BRIEFE 70. Jahrgang / 30 vom 18.04.2016 |
Die neue Europäische Datenschutzverordnung bringt keine Rechtssicherheit. Im Gegenteil: Sie ist praktisch eine Aufforderung an den deutschen Gesetzgeber, so viel wie möglich zusätzlich zu regeln. 65 Öffnungsklauseln ermöglichen dies, kritisierte der Europa-Abgeordnete Axel Voss (CDU). Die deutschen Datenschützer haben ihre Position schon formuliert. Ihr Forderungskatalog würde die europäische Lösung bei Verwirklichung zum Flickenteppich werden lassen. Konkret: Schaffung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes, mindestens jedoch Beibehaltung der bestehenden Vorschriften Beschränkungen für die Verarbeitung von genetischen, biometrischen oder Gesundheitsdaten Stärkung der Befugnisse der Aufsichtsbehörden, insbesondere Schaffung von Klagebefugnissen und effektiven Sanktionen auch gegenüber Behörden Schutzziele mindestens im öffentlichen Bereich wie Datensparsamkeit, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Transparenz Begrenzungen bei Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume durch Private Beibehaltung der Verpflichtung, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen Für die Umsetzung der EU-Richtlinie hat Deutschland jetzt zwei Jahre Zeit. Damit wird die Diskussion bis in die nächste Legislaturperiode andauern. |
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