In aller Kürze: Personal: Kein Versicherungsschutz
aus FUCHS-BRIEFE 68. Jahrgang / 61 vom 07.08.2014
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht nur bei Veranstaltungen wie Weihnachtsfeiern des Arbeitgebers für alle Beschäftigten. In großen Betrieben können es auch ganze Abteilungen sein. Arbeitnehmer von Unterabteilungen haben dagegen in solchen Fällen keinen Versicherungsschutz, entschied das Landessozialgericht Darmstadt (Urteil vom 29. April 2014, Az. L3 U 125/13).

FUCHS-BRIEFE, 68. Jahrgang / 61 - 07.08.2014