Steuern: Teilwertabschreibung auf Aktien
aus FUCHS-BRIEFE 66. Jahrgang / 21 vom 12.03.2012
Wertpapiere in einer Betriebsbilanz dürfen an den aktuellen Kurs angepasst werden, wenn der unter die Anschaffungskosten sinkt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH-Urteil vom 21.9.2011; Az. I R 89/10). Der BFH bietet dabei eine Lösung an. Aktien oder Investmentanteile, die Teil des Betriebsvermögens sind, können auf einen niedrigeren Wert abgeschrieben werden, wenn der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5% überschreitet.

FUCHS-BRIEFE, 66. Jahrgang / 21 - 12.03.2012