Recht: Kündigung der Hypothek ohne Gebühr
aus FUCHS-BRIEFE 66. Jahrgang / 18 vom 01.03.2012
Banken dürfen keine Zusatzgebühr berechnen, wenn ein Hypothekendarlehen vorzeitig vom Kreditnehmer gekündigt wird. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Urteil vom 26.1.2012, Az. 2-210324/11). In der Praxis haben viele Geldhäuser bisher eine solche Gebühr erhoben (z. B. für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung). Laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verlangten sie dafür durchschnittlich 150 Euro. Kündigen Kreditnehmer einen Baukredit vorzeitig, müssen sie grundsätzlich nur die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

FUCHS-BRIEFE, 66. Jahrgang / 18 - 01.03.2012