Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


69. Jahrgang / 38 vom 18.05.2015   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
Steuern | Arbeitszimmer: Badezimmer anteilig ansetzen
Die Modernisierung eines Badezimmers kann anteilig als Kosten für ein Arbeitszimmer angerechnet werden. Dies meint das Finanzgericht Münster in einer am 4. Mai veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 18.3.2015, Az. 11 K 29/14 E). Das gilt, wenn die Aufwendungen wesentlich sind und den Wert des gesamten Wohnhauses erhöhen.
Der Fall: Ein selbständiger Steuerberater nutzte ein Arbeitszimmer im eigenen Einfamilienhaus. Das Zimmer hatte einen Anteil an der gesamten Fläche von 8%. Die Renovierungs- bzw. Modernisierungskosten des Badezimmers müssen anteilig angerechnet werden, weil der Wohnwert des gesamten Wohnhauses erheblich erhöht wurde.
Das häusliche Arbeitszimmer ist laut Gericht Teil des Betriebsvermögens des Klägers. Bei einer späteren Entnahme aus dem Betriebsvermögen würde ein Anteil von 8% des Gebäudewertes als zu versteuernder Entnahmewert angesetzt. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Fazit:
Weisen Sie ggf. Ihr Finanzamt/Ihren Steuerberater auf dieses Urteil hin.