Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


68. Jahrgang / 59 vom 31.07.2014   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
In aller Kürze: Personal | Recht: Rechtslage klar
Die Rechtslage um die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist nun klar. Seit einem Monat haben alle 16 Bundesländer ein eigenes Gesetz dazu. Das war bis vor kurzem ein Unsicherheitsfaktor für Unternehmen, die ihre ausländischen Mitarbeiter bei der Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse unterstützt haben. Denn bei einer Reihe von Berufen liegt die Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsfeststellung bei den Bundesländern. Alle Gesetze im Überblick unter: http://tinyurl.com/njybglf.