Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


68. Jahrgang / 84 vom 27.10.2014   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
In aller Kürze: Betrieb: Diskriminierende Kleidung
Arbeitgeber müssen künftig zusammen mit dem Betriebsrat die unterschiedlich gestaltete Dienstkleidung für Arbeitnehmergruppen sachlich begründen. Anderenfalls verstoßen Sie gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 30.09.2014, Az.: 1 AZR 1083/12. Ein Pilot klagte in dem Fall gegen die Pflicht, in öffentlichen Bereichen eine Pilotenmütze zu tragen. Pilotinnen durften diese weglassen.