Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


71. Jahrgang / 15 vom 20.02.2017   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
Betrieb: Handwerker entkommen Haftung
Handwerksbetriebe können bald mit geringerem Risiko arbeiten. Denn die Haftung verlagert sich auf den Materiallieferanten. Stellt sich heraus, dass die eingebaute Mischbatterie, die verlegten Fliesen oder die gestrichene Farbe aus dem Großhandel Mängel haben, haftet zukünftig der Lieferant und nicht mehr der Handwerker.
Die Folgen für den Handel können gravierend sein. Der Großhändler muss nicht nur das Material neu liefern, sondern auch die Kosten für den Aus- und erneuten Einbau tragen. Auf diese handwerkerfreundliche Regelung (Gesetzentwurf. ‚Änderung der kaufrechtlichen Regelung Mängelhaftung') verständigten sich die Koalitionsfraktionen von Union und SPD.
Bislang muss der Handwerker für den Einbau eines mangelhaften Produktes geradestehen. Er muss den Austausch stemmen, während der Händler das neue Material zu liefern hat. Den Handwerker konnte dieser als Haftungsfalle beschriebene Punkt ausgesprochen teuer zu stehen kommen.
Der Großhandel hat allerdings einen Rettungsanker im Gesetzentwurf untergebracht. Diese weitreichende Haftung kann der Lieferant im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Der Großhandel kann sich also mit der Änderung seiner AGBs retten. Er riskiert dann aber, seine Kunden zu verlieren.
Fazit:
Die beste Lösung ist, der Handel kontrolliert die zum Verkauf stehenden Produkte darauf, dass sie mängelfrei sind.