Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


69. Jahrgang / 26 vom 01.04.2015   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
Politik | Arbeitsmarkt: Vorteil Mindestlohn
Unternehmen wandeln Minijobs überwiegend in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse um. Von Dezember bis Januar ist die Zahl der Minijobs um knapp 300.000 zurückgegangen. Da ein Rückgang im Januar üblich ist, gingen saisonbedingt knapp 150.000 Minijobs verloren. Diese Zahlen stammen von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Grund für den Rückgang ist der Mindestlohn. Viele Minijobs rechnen sich nicht mehr, da für denselben Arbeitsaufwand nun weniger Arbeitszeit zur Verfügung steht. Die Jobs fallen aber nicht weg, sondern werden umgewandelt.
Im Einzelhandel und in der Gastronomie sind bislang circa 80.000 Minijobs weggefallen. Dem stehen aber erhebliche Zuwächse bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen (SVB) in diesen Branchen gegenüber. Aus dem Einzelhandel hören wir, dass er seinen Regalauffüllern und Hilfskräften bessere Arbeitsverträge offeriert. Auch das Taxi-Gewerbe wandelt seine Minijobs um. Kompensiert wird das durch höhere Taxigebühren.
Die Einführung des Mindestlohns in einer Boomphase ist gutes Timing der Politik. Bei anziehender Konjunktur entwickelt sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung immer stärker als die Minijobs. In der angespannten Arbeitsmarktlage bleibt den Unternehmen wenig übrig, als bessere Arbeitsbedingungen anzubieten. So gehen kaum Jobs verloren. In einer Rezession würde sich der Mindestlohn dagegen negativ auf den Arbeitsmarkt auswirken.
In der IAB-Frühjahrsprognose wird für 2015 ein Rückgang der Minijobber um 180.000 prognostiziert. Dieser wird aber durch den voraussichtlichen Zuwachs bei SVB um 540.000 weitaus überkompensiert. Schätzungen des ifo-Instituts, durch den Mindestlohn würden bis zu 900.000 Jobs wegfallen, erweisen sich als unhaltbar. Auch von einer Zunahme der Hartz-IV-Empfänger durch den Mindestlohn kann keine Rede sein. Die BA rechnet für 2015 mit 60.000 Aufstockern weniger in der Grundsicherung.
Fazit:
Der Mindestlohn ist kein Jobkiller. Für die Geringverdiener ist er ein Vorteil und die Unternehmen scheinen bislang die Mehrkosten kompensieren zu können.