Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


68. Jahrgang / 55 vom 17.07.2014   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
Berlin: Mehr Rücksicht auf kleine Unternehmen
Das Bundeswirtschaftsministerium will bei Gesetzesvorhaben die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) künftig stärker berücksichtigen. In der gesetzlich vorgeschriebenen Folgekostenabschätzung von Gesetzesvorschlägen soll es künftig standardgemäß auch Spezialfragen zu den spezifischen Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen geben. Das Ministerium denkt außerdem daran, nicht zu detaillierte Durchführungsverordnungen für die Umsetzung in Betrieben zu erlassen. Zudem sollen Ausnahmen für kleine Unternehmen (bis 50 Mio. Euro Umsatz, bis 250 Mitarbeiter) ermöglicht werden. Gebühren sollten ebenfalls nach Unternehmensgrößen gestaffelt werden.