Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


70. Jahrgang / 93 vom 01.12.2016   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
Steuern | Software: Gebraucht ist deutlich günstiger
Wenn möglich, kaufen Sie gebrauchte Software. Sie ist nicht nur preiswerter; Sie können damit auch Steuern sparen (FB vom 7.4.).
Allerdings müssen Sie ein Urteil des EuGH im Blick haben. Es ist praktisch eine Handlungsanweisung (EuGH, Urteil vom 12.10.2016, Az. C-166/15).
Lizenz und Software - also z. B. die DVD mit der entsprechenden Software - müssen gemeinsam gekauft werden.
Es muss sich um eine Original-DVD bzw. einen Original-Datenträger handeln, so der EuGH.
Normalerweise wird gebrauchte Software für weniger als die Hälfte ihres Neupreises angeboten. Das steuerliche Limit für gebrauchte Software liegt für Sie bei 410 Euro. Bis zu diesem Preis ist der Kauf sofort in voller Höhe abschreibbar und damit Ihr Limit.
Achten Sie darauf, dass die gebrauchte Software einen gültigen Lizenzschlüssel hat. Dann können Sie die Updates in Anspruch nehmen. Kosten diese unter 410 Euro, können Sie sie sofort abschreiben. Somit verfügen Sie praktisch über die neueste Version.
Fazit:
Sie sparen doppelt, sowohl beim Einkauf als auch bei der Steuer.
Hinweis: Als Käufer einer lizenzierten, aber beschädigten CD können Sie sich mit der Lizenznummer die Software beim Anbieter wieder herunterladen. Dies lässt der EuGH ausdrücklich zu.