Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


69. Jahrgang / 91 vom 23.11.2015   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
Betrieb: In Sachen VW keine Klage
Lassen Sie sich wegen Ihrer Firmenfahrzeuge von VW nicht zu Klagen drängen. Derzeit versuchen clevere Anwälte, derartige Mandate mit Hinweis auf den Softwareskandal einzusammeln. Versprochen werden Ihnen gerichtlich durchgesetzte (höhere) Schadensersatzsummen.
VW hat angekündigt, den Mangel getürkter Verbrauchsangaben zu beseitigen. Sobald der Konzern die Rückrufaktion startet, gehen die Nachbesserungsansprüche (= Nacherfüllung), die Anwälte für Sie mit Blick auf eventuelle Schadensersatzahlungen geltend machen wollen, ins Leere.
Aber es gibt auch andere Gründe, warum Sie auf Lösungsvorschläge des Konzerns warten sollten. Sie müssen beweisen, dass Ihr VW-Firmenfahrzeug einen Mangel hat. Mangelhaft ist Ihr Dienstwagen z. B. dann, wenn er von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Ob das bei abweichenden Abgaswerten der Fall ist, würde erst durch Sachverständige im Prozess zu klären sein.
Ein höherer Verbrauch nach Mängelbeseitigung führt auch nicht unmittelbar zu Schadenersatzansprüchen. Denn erstens müssen Sie die Verbrauchssteigerung belegen können. Dafür müssen Sie belastbare Aufzeichnungen haben. Und zweitens muss der Mehrverbrauch um mehr als 10% über der Angabe des Herstellers liegen. So entschied der Bundesgerichtshof bereits 1997 (Az. VIII ZR 19/05).
Fazit:
Bleiben Sie bei VW im großen Verbund der Geschädigten, kommen Sie preiswerter und ohne großen eigenen Aufwand davon.