Aus unseren Briefen
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Automobil: Pebble Beach im Rückwärtsgang
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 74 vom 25.09.2017 -
Zur Situation: Jamaika alternativlos
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 74 vom 25.09.2017 -
Vermögensverwaltung: Konstanter Einsatz eigener Produkte
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 72 vom 18.09.2017 -
Zur Situation: Kampf um die Währungshoheit
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 72 vom 18.09.2017 -
Thailand | THB: Der Tourismus legt zu
aus FUCHS-DEVISEN 39. Jahrgang / 37 vom 15.09.2017
FUCHS in den Medien
- salzburg.com, 1.12.2016 - Salzburger Bankhaus Spängler erhielt wichtige Banken-Awards
- Vorarlberg Online, 24.11.2016 - Hypo Vorarlberg mit gutem Ergebnis beim Fuchsbriefe-Test
- weltjournal.de, 22.11.2016 - Fuchs-Report bescheinigt Walser Privatbank sehr gute Leistungen in der Vermögensverwaltung
- private banking magazin, 18.11.2016 - Jörg Richter im Interview: Nur wenige Häuser können in der Beratung das Zinsrisiko benennen
Performance Projekt
FUCHS Pressemitteilungen |
20. Februar 2006 |
P R E S S E M I T T E I L U N G
Berlin, 20. Februar 2006 - Geschäftsführenden (Allein-) Gesellschaftern einer GmbH droht die Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das geht aus einem noch nicht veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts hervor, schreibt der Wirtschafts-Informationsdienst FUCHSBRIEFE in seiner neuen Ausgabe.
Das Urteil könnte deutschlandweit bis zu 300.000 Gesellschafter-Geschäftsführer betreffen. Nach den Recherchen der FUCHSBRIEFE müssten die Firmen im Extremfall bis zu fünf Jahresbeiträge nachzahlen. Viele kleinere GmbHs könnten die hohen Zahlungen an die Rentenkasse aber nicht tragen, sodass ihnen schlimmstenfalls die Insolvenz drohe.
Das Bundessozialgericht begründet sein Urteil (Aktenzeichen B XII RA 1 / 04 R; 24.11.2005) mit der aktuellen Gesetzeslage. Demnach sind seit dem 1. Januar 1999 alle Selbständigen rentenversicherungspflichtig, wenn sie nur einen Auftraggeber und keine eigenen Mitarbeiter (gemeint sind nicht die Mitarbeiter der GmbH) haben. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist die GmbH in der Regel der einzige Auftraggeber. Eine Befreiung von der Rentenkasse komme deshalb grundsätzlich nicht in Betracht, so das Gericht.
Zur Beurteilung der Rentenversicherungspflicht kommt es nach Ansicht des Gerichts nicht darauf an, ob die GmbH selbst für mehrere Kunden arbeitet. Entscheidend sei einzig und allein das Binnenverhältnis zwischen der GmbH und ihrem Geschäftsführer. Nach Einschätzung der FUCHSBRIEFE kann der Zwangsrente somit nur noch entgehen, wer noch für andere Auftraggeber als die GmbH arbeitet oder wer selbst (als natürliche Person, nicht als GmbH) weitere Mitarbeiter beschäftigt.
Redaktionskontakt: Sigurd Fleischer, Verlag FUCHSBRIEFE, Albrechtstr. 22, 10117 Berlin
Tel. +49 (030) 28 88 17-0, sigurd.fleischer@fuchsbriefe.de
Das Flaggschiff des Verlags, der Informationsdienst FUCHSBRIEFE, wird von Fachleuten mit langjährigen Kontakten zu den Entscheidungsträgern in der deutschen Hauptstadt zusammengestellt. Der Anlegerbrief FUCHS-KAPITALANLAGEN befasst sich ausführlich mit dem Geschehen an den Aktien- und Rentenmärkten.
Beide Informationsdienste greifen zusätzlich Themen zur privaten Vermögensbildung sowie Steuerfragen auf. Im Fokus steht dabei der anspruchsvolle Privatanleger, speziell der Unternehmer. Die ausführliche Schriftenreihe FUCHS-Report berichtet umfassend über die Gebiete Vermögensverwaltung, Finanzierung und betriebliche Altersversorgung.
Daneben ist der Verlag FUCHSBRIEFE Partner der Private Banking Prüfinstanz, zusammen mit der Firstfive AG und dem IQF - Institut für Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen. Die Private Banking Prüfinstanz untersucht alljährlich die Qualität von Vermögensverwaltungs-Abteilungen in Banken sowie von unabhängigen Vermögensverwaltern.
Bundessozialgericht: Zwangsrente für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Berlin, 20. Februar 2006 - Geschäftsführenden (Allein-) Gesellschaftern einer GmbH droht die Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das geht aus einem noch nicht veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts hervor, schreibt der Wirtschafts-Informationsdienst FUCHSBRIEFE in seiner neuen Ausgabe.
Das Urteil könnte deutschlandweit bis zu 300.000 Gesellschafter-Geschäftsführer betreffen. Nach den Recherchen der FUCHSBRIEFE müssten die Firmen im Extremfall bis zu fünf Jahresbeiträge nachzahlen. Viele kleinere GmbHs könnten die hohen Zahlungen an die Rentenkasse aber nicht tragen, sodass ihnen schlimmstenfalls die Insolvenz drohe.
Das Bundessozialgericht begründet sein Urteil (Aktenzeichen B XII RA 1 / 04 R; 24.11.2005) mit der aktuellen Gesetzeslage. Demnach sind seit dem 1. Januar 1999 alle Selbständigen rentenversicherungspflichtig, wenn sie nur einen Auftraggeber und keine eigenen Mitarbeiter (gemeint sind nicht die Mitarbeiter der GmbH) haben. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist die GmbH in der Regel der einzige Auftraggeber. Eine Befreiung von der Rentenkasse komme deshalb grundsätzlich nicht in Betracht, so das Gericht.
Zur Beurteilung der Rentenversicherungspflicht kommt es nach Ansicht des Gerichts nicht darauf an, ob die GmbH selbst für mehrere Kunden arbeitet. Entscheidend sei einzig und allein das Binnenverhältnis zwischen der GmbH und ihrem Geschäftsführer. Nach Einschätzung der FUCHSBRIEFE kann der Zwangsrente somit nur noch entgehen, wer noch für andere Auftraggeber als die GmbH arbeitet oder wer selbst (als natürliche Person, nicht als GmbH) weitere Mitarbeiter beschäftigt.
Redaktionskontakt: Sigurd Fleischer, Verlag FUCHSBRIEFE, Albrechtstr. 22, 10117 Berlin
Tel. +49 (030) 28 88 17-0, sigurd.fleischer@fuchsbriefe.de
Über den Verlag FUCHSBRIEFE - Dr. Hans Fuchs GmbH
Der Verlag FUCHSBRIEFE berichtet seit mehr als 50 Jahren über Themen aus Wirtschaft, Politik und Finanzwelt. Die Publikationen des traditionsreichen Wirtschaftsdienstes richten sich an Unternehmer und vermögende Kapitalanleger. Anspruch der in Berlin ansässigen Redaktion ist es, ihren Lesern exklusive Informationen mit hohem Nutzwert zu bieten.Das Flaggschiff des Verlags, der Informationsdienst FUCHSBRIEFE, wird von Fachleuten mit langjährigen Kontakten zu den Entscheidungsträgern in der deutschen Hauptstadt zusammengestellt. Der Anlegerbrief FUCHS-KAPITALANLAGEN befasst sich ausführlich mit dem Geschehen an den Aktien- und Rentenmärkten.
Beide Informationsdienste greifen zusätzlich Themen zur privaten Vermögensbildung sowie Steuerfragen auf. Im Fokus steht dabei der anspruchsvolle Privatanleger, speziell der Unternehmer. Die ausführliche Schriftenreihe FUCHS-Report berichtet umfassend über die Gebiete Vermögensverwaltung, Finanzierung und betriebliche Altersversorgung.
Daneben ist der Verlag FUCHSBRIEFE Partner der Private Banking Prüfinstanz, zusammen mit der Firstfive AG und dem IQF - Institut für Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen. Die Private Banking Prüfinstanz untersucht alljährlich die Qualität von Vermögensverwaltungs-Abteilungen in Banken sowie von unabhängigen Vermögensverwaltern.
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