Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


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71. Jahrgang / 43 vom 08.06.2017   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
Betrieb | Steuern: Geschenk-Grenze beachten
Beachten Sie bei Geschenken an Geschäftsfreunde unbedingt die Grenze von 35 Euro. Bis zu dieser können Sie Sachgeschenke als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen und auch dem Beschenkten die Versteuerung durch eine von ihnen übernommene Pauschalsteuer von 30% ersparen.
Doch Vorsicht: Diese 30% werden in die Wertgrenze von 35 Euro eingerechnet. Entsprechend weniger muss Ihr Geschenk kosten - oder Sie können es nicht mehr als Betriebsausgabe ansetzen. So entschied der BFH (Urteil vom 30.3. 2017, Az. IV R 13/14). Im entschiedenen Fall mussten die Empfänger von Freikarten (für ein Konzert) plötzlich Steuern zahlen.
Fazit:
Rechnen Sie also genau, wenn Sie jemandem eine geldwerte Freude machen wollen.