Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


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71. Jahrgang / 1 vom 02.01.2017   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
Hypotheken: Rolle rückwärts
Kurz vor Weihnachten hat die Bundesregierung die Wohnimmobilienkreditrichtlinie entschärft. Damit wird in vielen Punkten - wie von uns vorausgesagt (FB vom 17.10.2016) - der Zustand vor ihrer Inkraftsetzung im Frühjahr 2016 wiederhergestellt.
Die Präzisierungen erleichtern die Vergabe von Hypothekarkrediten. So darf die Wertsteigerung durch Baumaßnahmen oder Renovierung einer Wohnimmobilie bei der Kreditwürdigkeitsprüfung wieder berücksichtigt werden. Sogenannte "Immobilienverzehrkredite" (Hypothek wird mit dem Tod getilgt) darf es weiter geben.
Die BaFin kann bei Überhitzungserscheinungen am Markt eingreifen. Dazu darf sie bspw. eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert vorgeben. Damit soll Beleihungen vorgebeugt werden, die zu 100% des Immobilienwertes erfolgen oder gar darüber hinausgehen. Diese Neuregelung gilt aber nur für Bau und Erwerb von Immobilien.
Fazit:
Das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz korrigiert zu Recht die Übertreibungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Leider ist es auch wieder ein Beleg für gesetzgeberischen Pfusch.