Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


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70. Jahrgang / 91 vom 24.11.2016   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
Personal | Arbeitsschutz: Auch im Homeoffice gelten Regeln
Auch für Homeoffice-Arbeitsplätze gelten die gesetzlichen Regelungen für Arbeitsschutz und -sicherheit. Dazu gehört eine individuelle Gefährdungsbeurteilung. Denn in einem Homeoffice gelten laut TÜV Rheinland die gleichen sicherheitstechnischen und ergonomischen Standards wie im Büro.
Ein Fragebogen reicht aus. Mit seiner Hilfe müssen Sie nur Auskunft über den verwendeten arbeitsnormgerechten PC, den Büroarbeitsplatz etc. einholen lassen. Den ausgefüllten Fragebogen mit Unterschrift des Mitarbeiters für die Richtigkeit bewahren Sie auf. Denn die gesetzlich verlangte Gefährdungsbeurteilung müssen Sie auf Verlangen der zuständigen Behörde vorweisen können.
Fazit:
Beugen Sie vor, damit Sie nicht bei einem Unfall Ihrer Mitarbeiter im Homeoffice auf dem falschen Fuß erwischt werden.
Hinweis: Einen Musterfragebogen für eine Gefährdungsbeurteilung finden Sie bspw. unter http://tinyurl.com/6ocmsm6.