Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


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70. Jahrgang / 86 vom 07.11.2016   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
Renten | Steuern: Neues Recht verfassungsgemäß
Eine Doppelbesteuerung von Renten, deren Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden, bleibt verboten. Die Besteuerung von Alterseinkommen nach dem Alterseinkünftegesetz ist dagegen verfassungsgemäß. Daran hält der BFH nach wie vor fest (BFH, Urteil vom 21.6.2016; Az. X R 44/14).
Eine Doppelbesteuerung müssen Steuerpflichtige selbst beweisen. Und zwar mit Beginn der Rentenzahlung. Spätere Einwendungen gegen die Besteuerung der Rente nutzen nichts - es bleibt dann bei der einmal "akzeptierten" Steuerpflicht.
Nach dem seit 2005 geltenden Recht steigt der Besteuerungsanteil der Rente von 50% auf 100% (2040). Aktuell sind es 72%. Altersvorsorgeaufwendungen sind bereits 2025 zu 100% steuerlich als Sonderausgaben anzuerkennen. Der Höchstbetrag ist dynamisiert. In diesem Jahr sind es steuermindernd 18.669 Euro.
Fazit:
Dieser Teil der Schröder’schen Reformen bleibt unangetastet.