Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


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70. Jahrgang / 78 vom 10.10.2016   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
Steuern | Unterhalt: Zahlen Sie an Ihre Eltern
Unterhaltszahlungen an Ihre Eltern nach einer Betriebsübernahme können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Dazu müssten Sie die sogenannten Altenteilleistungen nach der Betriebsübernahme auf Lebenszeit vereinbaren.
Diese Leistungen können variieren. So stellte es jetzt das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 21.3.2016, Az. 9 K 1718/14) fest. Bislang war umstritten, in welcher Höhe der Fiskus die Zahlungen in so einem Fall anerkennt.
Im verhandelten Fall übernahm die Tochter den landwirtschaftlichen Betrieb der Eltern. Im Rahmen der Vermögensübergabe vereinbarten beide Seiten vertraglich, dass die Tochter während der ersten fünf Jahre jeweils 600 Euro monatlich an die Eltern zahlen soll - und danach bis zum Lebensende 300 Euro im Monat. Die Tochter wollte den Betrag von monatlich 600 Euro in ihrer Steuererklärung geltend machen. Der Fiskus akzeptierte jedoch nur 300 Euro monatlich als Sonderausgabe. Laut Gesetz, so das Finanzgericht, müssten die vereinbarten Leistungen innerhalb des gesamten Zahlungszeitraums nicht gleich bleiben. Wichtig sei nur, dass sich die Zahlungen auf die gesamte Lebensdauer der Eltern erstrecken. Das Finanzgericht ließ den Sonderausgabenabzug in Höhe von 600 Euro zu.
Fazit:
Vereinbaren Sie die unterschiedlichen Zahlungsbeträge (bspw. nach Gewinnhöhe) nicht getrennt voneinander. Dann gehen Sie kein Risiko ein.