Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


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70. Jahrgang / 30 vom 18.04.2016   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
EU | Datenschutz: Viele Einfallstore
Die neue Europäische Datenschutzverordnung bringt keine Rechtssicherheit. Im Gegenteil: Sie ist praktisch eine Aufforderung an den deutschen Gesetzgeber, so viel wie möglich zusätzlich zu regeln. 65 Öffnungsklauseln ermöglichen dies, kritisierte der Europa-Abgeordnete Axel Voss (CDU).
Die deutschen Datenschützer haben ihre Position schon formuliert. Ihr Forderungskatalog würde die europäische Lösung bei Verwirklichung zum Flickenteppich werden lassen. Konkret:
Schaffung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes, mindestens jedoch Beibehaltung der bestehenden Vorschriften
Beschränkungen für die Verarbeitung von genetischen, biometrischen oder Gesundheitsdaten
Stärkung der Befugnisse der Aufsichtsbehörden, insbesondere Schaffung von Klagebefugnissen und effektiven Sanktionen auch gegenüber Behörden
Schutzziele mindestens im öffentlichen Bereich wie Datensparsamkeit, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Transparenz
Begrenzungen bei Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume durch Private
Beibehaltung der Verpflichtung, einen betrieblichen
Datenschutzbeauftragten zu bestellen
Für die Umsetzung der EU-Richtlinie hat Deutschland jetzt zwei Jahre Zeit. Damit wird die Diskussion bis in die nächste Legislaturperiode andauern.
Fazit:
Wie in der EU üblich, gibt es zu viele Möglichkeiten, nationale Sonderwege zu beschreiten. Damit wird das Ziel einer einheitlichen Rechtssetzung in wesentlichen Teilen verfehlt.