Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


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70. Jahrgang / 29 vom 14.04.2016   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
Erbschaftsteuer: Nochmalige Fristverlängerung
Die Neuregelung der Erbschaftsteuer rückt in immer weitere Ferne. Im Koalitionsausschuss am Mittwoch Abend wurde sie gar nicht erst behandelt. Das Thema wurde vertagt, ein neuer Termin wurde nicht beschlossen.
Die Situation ist verfahren. Nach der CSU ist auch die SPD nicht bereit, sich zu bewegen. Sie beharrt auf dem Kompromissvorschlag, der Ende Februar gefunden schien. "Das Verfassungsgericht argumentiert mit sozialer Gerechtigkeit. Die CDU/CSU ist mit ihren Vorschlägen drauf und dran, auch die Neufassung des Gesetzes verfassungswidrig zu gestalten", meint der finanzpolitische Sprecher Lothar Binding zu Fuchs.
Angesichts der festgefahrenen Positionen von CSU und SPD wird bis zum 30.6. keine Neuregelung der Erbschaftssteuer kommen. Diese Frist hatte das Bundesverfassungsgericht gesetzt. Doch scheinen die Großkoalitionäre keinen Druck zu verspüren, noch schnell zu einem Ergebnis zu kommen. Denn es folgen die parlamentarische Sommerpause (bis September) und die Haushaltsberatungen.
Dann aber steht schon bald die NRW-Wahl vor der Tür. Sie wird heiß umkämpft sein, insbesondere wird auch die FDP kräftig mitmischen. Die Protagonisten von Union und SPD (als Regierungspartei in NRW) werden sich gerade dann nichts schenken. 2017 aber geht gar nichts mehr - denn im Herbst ist dann Bundestagswahl.
Fazit:
Das aktuelle Gesetz gilt damit über die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist weiter. Aus Unternehmersicht ein Glücksfall. Denn es gibt für die Fristverlängerung Rechtssicherheit (FB vom 11.4.).