Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


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70. Jahrgang / 26 vom 04.04.2016   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
Betrieb | IT: Vorsicht bei Cloud-Nutzung
Cloud-Dienste - ausgelagerte Datenspeicher - halten für Unternehmen einige (juristische) Fallen bereit. Grundsätzlich gilt es, Bequemlichkeit und Aufwand für die Datensicherung abzuwägen. Denn sobald personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten in die Cloud fließen, liegt eine datenschutzkonforme Auftragsdatenverarbeitung (ADV) vor. Und daraus folgen einige Pflichten. Kürzlich musste ein Unternehmen in Bayern 50.000 Euro Bußgeld zahlen, weil die ADV nicht sauber geregelt war.
Achten Sie auf folgende Punkte:
Vereinbaren Sie eine datenschutzkonforme Auftragsdatenverarbeitung (ADV) nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 11) innerhalb einer EU-Cloud.
Die Daten in der Cloud sollten nur innerhalb der EU, Liechtensteins und Norwegens verarbeitet werden. US-Clouds gelten nach wie vor als unsicher. Der Staat hat im Zweifel Zugriff. Und Sie wissen meist nicht, was die Anbieter selbst mit den Daten machen.
Fazit:
Im Unternehmensbereich eine geeignete Cloud-Lösung zu finden, die einerseits hoch praktikabel ist, andererseits die Sicherheitsvoraussetzungen erfüllt, ist schwierig. Jedes Unternehmen muss sich gemäß seinen Anforderungen damit auseinandersetzen, welche Lösung passt.
Hinweis: Auf http://tinyurl.com/jpt7edz finden Sie eine von FUCHS zusammengestellte Checkliste zur Auswahl eines Cloud-Anbieters.