Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


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69. Jahrgang / 69 vom 07.09.2015   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
Betrieb | Steuern: Zinssatz im Visier
Der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz für Rückstellungen in der betrieblichen Altersversorgung sinkt. Damit will die Bundesregierung auf die anhaltende Niedrigszinsphase reagieren und die Betriebe entsprechend entlasten. Nicht nur die Mittelstandsvereinigung der Union drängt seit längerem darauf.
Das Niedrigszinsniveau wirkt sich erheblich aus. Bliebe es in den nächsten 7 Jahren dabei, müssten die Rückstellungen zum Bilanzstichtag 31.12.2021 bei einer durchschnittlichen Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren um rund 26% über dem Wert von 2014 liegen.
Deshalb wird in Berlin die Senkung des starren Rechnungszinsfußes diskutiert. Ein Rechenmodell sieht einen Rückstellungszinssatz in Höhe eines von der Bundesbank jährlich zu errechnenden Durchschnittszinssatzes vor.
Fazit:
Die Annäherung an die Realität beim Rückstellungszinssatz ist zu begrüßen. Einen Schub zu mehr Pensionszusagen wird es allerdings wohl nicht geben.