Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


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68. Jahrgang / 94 vom 01.12.2014   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
Berlin: Schiedsgerichte diskriminieren Inländer
Eine Schiedsgerichtsbarkeit in bilateralen Handelsabkommen wie CETA mit Kanada oder TTIP mit den USA führt unter Umständen zu Diskriminierung von Inlandsunternehmen. Ein Fall liegt bereits vor: Während die schwedische Vattenfall-Tochter wegen der Merkelschen Energiewende vor ein Schiedsgericht ziehen kann, das außerhalb der "normalen" Jurisdiktion steht und urteilt, müssen die deutschen Versorger E.on und RWE die normalen juristischen Instanzen anrufen. Am Ende können für denselben Sachverhalt völlig unterschiedliche Ergebnisse herauskommen. Deren finanzielle Konsequenzen müssten die jeweiligen Aktionäre akzeptieren.