Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


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68. Jahrgang / 61 vom 07.08.2014   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
In aller Kürze: Personal: Kein Versicherungsschutz
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht nur bei Veranstaltungen wie Weihnachtsfeiern des Arbeitgebers für alle Beschäftigten. In großen Betrieben können es auch ganze Abteilungen sein. Arbeitnehmer von Unterabteilungen haben dagegen in solchen Fällen keinen Versicherungsschutz, entschied das Landessozialgericht Darmstadt (Urteil vom 29. April 2014, Az. L3 U 125/13).