FUCHS in den Medien

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Ärzte Zeitung, April 2009

Der legale Ausweg in die Steuerehrlichkeit

Der Kampf der Bundesregierung und anderer europäischer Staaten gegen Niedrigsteuer-Oasen zeigt Wirkung. Die Schweiz hat bereits eingelenkt und will nun alle 74 Doppelbesteuerungs-Abkommen neu verhandeln, zunächst mit Japan und den USA. Luxemburg steht in Gesprächen mit dem deutschen Finanzminister Peer Steinbrück. Mit der Kanalinsel Guernsey hat er gerade einen Auskunftsvertrag erzielt. Das hartnäckige Vorpreschen gegen die Steueroasen bringt immer mehr Deutsche mit Auslandskonten in Bedrängnis und setzt sie zunehmend unter Druck. Viele sind extrem nervös und wissen nicht, was sie machen sollen.
Der immer wieder in Betracht gezogene scheinbare Ausweg ist die Selbstanzeige. Wer diesen Schritt geht, muss sich offenbaren und die hinterzogenen Beträge zuzüglich einer satten Geldstrafe zahlen, geht aber zumeist straffrei aus. Soweit die Theorie. Eine Selbstanzeige wirkt aber nur dann strafbefreiend, wenn die ermittelnde Staatsanwaltschaft noch keinerlei Hinweise auf eine Steuerhinterziehung hatte. Das können die Betroffenen im Zweifel aber nicht prüfen. (Das Für und Wider von Selbstanzeigen und das Vorgehen der Ermittler bei Hausdurchsuchungen inklusive gangbarer Abwehrstrategien haben die "Fuchsbriefe" in dem Buch "Keine Angst vor dem Finanzamt", www.fuchsbriefe.de/sgww geschildert.) Die Schweizer Banken versuchen, die verunsicherten deutschen Kunden zu beruhigen. Ihr Argument: Die Umsetzung der Vorstöße der deutschen Regierung bräuchte noch viel Zeit. Außerdem strebe die Alpenrepublik eine Amnestie für alle an, die bereits Konten in der Schweiz haben. Das aber ist nur ein Spiel auf Zeit. Darum geben die Geldmanager ihren Kunden auch vertrauliche Informationen zur Lebenshilfe mit Schweizer Konten. Dabei geht es insbesondere darum, wie vergessenes Geld wieder unauffällig nach Deutschland zurück transferiert werden kann. Die Ideen reichen von der Nutzung einer schweizerischen Geldkarte bis hin zum Transfer des Geldes nach Hongkong oder Singapur. Doch es gibt noch einen anderen Weg aus der Steuer-Vergesslichkeit. Die Lücke findet sich in einer Regelung der Abgeltungssteuer. Dort gibt es eine Lücke, die dazu genutzt werden kann, das steuerneutrale oder vergessene Geld in ein bestimmtes Anlageprodukt zu investieren. Diese Investition ist legal, anonym und der deutsche Fiskus erfährt davon nichts. Sobald das Geld investiert wurde, ist es wieder legal im Geldkreislauf integriert. Betroffene brauchen nur Geduld, um die Verjährungsfristen zu überbrücken.
Ein Beispiel: Vermögensverwalter wissen zu berichten, dass die Zahlungen bei einer Selbstanzeige bis zu 90% des betroffenen Vermögens verzehren. Bei 100.000 Euro diskretem Vermögen müssen im besten Fall 35% Straf- und Verzugszinsen usw. gezahlt werden - also 35.000 Euro. Dann geht man mit der Selbstanzeige straffrei aus, steht aber mit Sicherheit unter Beobachtung des Fiskus. Von einem stuerneutralem Vermögen bleiben dann gerade 65.000 Euro. Wer die Lücke in der Abgeltungssteuer wählt, könnte aber 99.750 Euro seines Vermögens behalten. Wie das geht, können Sie in FUCHS-Aktuell "Schwarzes Geld und weiße Westen" lesen.