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71. Jahrgang / 57 vom 27.07.2017
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Automobil | Kartellverfahren: Milde Strafen wahrscheinlich
Die Automobilindustrie hat gute Chancen, im laufenden Kartellverfahren mit einem blauen Auge davonzukommen. Denn Vereinbarungen über konstruktive Merkmale sind etwas völlig anderes als Preisabsprachen, vertikale Preisbindungen des Handels oder Diskriminierungen. Deshalb werden sie auch anders (deutlich milder) beurteilt. Zudem steht grundsätzlich außer Frage, dass die Autoindustrie im übrigen in einem gut funktionierenden Preis-, Qualitäts- und Funktionswettbewerb steht, der nicht nur vorgetäuscht ist.

Das Bundeskartellamt steckt in der Angelegenheit in einer dreifachen Zwickmühle. Zunächst ist wichtig zu wissen, dass es seit gut einem Jahr auf den Selbstanzeigen der Autofirmen herumkaut. Das spricht dafür, dass die Frage nach Kartellverstößen nicht ganz so einfach zu beantworten ist, wie es sich einige Beobachter wohl gern wünschen. Deswegen dürfte es von vorneherein nicht realistisch sein, dass die hochgesteckten Strafziele der Boulevardpresse Realität werden. Darüber hinaus:

Erstens bremsen die Selbstanzeigen das Strafmaß. Nach den "Bonus"-Regeln des Amts kann das die Strafen bis auf Null drücken. Womöglich bliebe dann BMW als einzig zu bestrafendes Unternehmen übrig. Denn VW hat für den Gesamtkonzern eine Selbstanzeige gemacht. Dem Vernehmen nach hatte auch Daimler (schon 2014) eine Selbstanzeige eingeicht.

Zweitens lebt das Amt in der ständigen Prestige-Sorge. Es muss fürchten, bei überhöhten Bußen vom OLG Düsseldorf korrigiert zu werden. Würde das Amt also nur BMW bestrafen, kann es angesichts der Unausgewogenheit fast sicher mit einer Korrektur vom OLG rechen.

Drittens lehrt der Blick nach Berlin, dass dort wenig Neigung besteht, das Sündenkapitel der Autoindustrie immer weiter zu vertiefen. Dabei geht es natürlich um die Ansehens- und Arbeitsplatzgefährdung im größten deutschen Industriezweig, von dem etliche Hundertausend Jobs (Steuer- und Sozialeinnahmen) abhängen. Es geht aber auch um die zahlreichen behördlichen Verstrickungen und Verdrängungen in all diesen Affären. Kartellamtspräsident Andreas Mundt, der noch auf dem vergilbten FDP-Ticket im Amt ist (und seither immer gewärtig sein musste, zügig durch einen Sozialdemokraten abgelöst zu werden), achtet deshalb durchaus darauf, in der Berliner Spur zu bleiben.
Fazit:
Das Kartellverfahren ist nach dem Diesel-Skandal ein zweiter Image-Schaden für die deutschen Autobauer. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass die wirtschaftlichen Folgen angesichts milder Strafen gering sein werden.

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