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71. Jahrgang / 20 vom 09.03.2017
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Betrieb | Recht: Beschleunigung bei Streitigkeiten
Seit 1. März lassen sich internationale Handelsrechtstreitigkeiten schneller abwickeln. Schiedsverfahren werden automatisch bis zu einem Streitwert von 2 Mio. US-Dollar angesetzt. Bei höheren Streitwerten können sich die Beteiligten ebenfalls auf dieses beschleunigte Verfahren einigen.
Kernpunkt ist, dass ein Einzelrichter benannt wird. Darauf weist uns die Internationale Handelskammer (ICC) hin. Die Verfahren müssen binnen sechs Monaten erledigt sein. Der Richter kann ohne mündliche Verhandlung, allein nach Aktenlage, entscheiden und auf das Einbringen zusätzlicher Dokumente oder die Vernehmung von Zeugen verzichten. Eine Berufung ist möglich.
Sie können einzelvertraglich auf die Anwendung der Schiedsgerichtsordnung verzichten. Dies empfehlen Fachanwälte vor allem für sich abzeichnende komplizierte Sachverhalte, deren Aufklärung längere Zeit erfordert. Sie können einzelvertraglich auch höhere oder niedrigere Schwellenwerte für beschleunigte Verfahren ansetzen.
Fazit:
Die neuen ICC-Bestimmungen können langen und teuren Verfahren vorbeugen. Prüfen Sie auf jeden Fall die Geschäftsbedingungen Ihrer Vertragspartner.

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