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71. Jahrgang / 18 vom 02.03.2017
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Betrieb | bAV: Mit den Garantien fallen die Anreize
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bleibt ein Streitpunkt. Zwar ist die Reform gerade auf den Gesetzgebungsweg gebracht worden. Aber es gibt noch etliche Punkte, die unter Experten heftig diskutiert werden. Besonders umstritten ist der Verzicht auf Garantierenten und die Beitragspflicht der Rentner zur Krankenversicherung.
Künftig sollen Betriebsrenten über tarifvertraglich vereinbarte Zahlungen finanziert werden. Die Arbeitgeber müssen zwar für die Beiträge garantieren, nicht aber für eine bestimmte Rentenhöhe. Somit fallen Altersrückstellungen weg. Für Geringverdiener mit einem Monatsverdienst bis zu 2.000 Euro brutto können Arbeitgeber lohnsteuerreduziert zusätzliche Beiträge zahlen. Diese würden in Tarifverhandlungen berücksichtigt.
Sollte das Gesetz unverändert kommen, wäre das eine deutliche Erleichterung für Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer aber wird die künftige Betriebsrente unkalkulierbar. Damit verliert sie an Attraktivität. Deshalb soll es als Alternative die Wahl zwischen einer Rente oder einer durch Tarifvertrag garantierten Gehaltsumwandlung geben. Der Bundesrat verlangt von den Versicherern für die Gehaltsumwandlung allerdings Voll- oder Teilgarantien.
Auch die neuen Betriebsrenten gelten in der Rentenzeit als Einkommen. Das heißt: Rentner zahlen darauf die vollen Beiträge zur Krankenversicherung. Riester-Verträge sind in der Rentenzeit dagegen beitragsfrei.
Fazit:
Das Streichen von Garantien soll Arbeitgebern mehr Anreize für die betriebliche Altersversorgung geben. Damit streicht die Regierung aber Anreize für Arbeitnehmer. Ein substantiell besseres Versorgungsniveau künftiger Rentnergenerationen ist so nicht zu erreichen.

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