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71. Jahrgang / 17 vom 27.02.2017
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Unternehmen | Erbschaftsteuer: Beim Erbe sind viele Fragen offen
Nach der Erbschaftsteuerreform gibt es viele offene Fragen. Obwohl das Gesetz bereits seit dem 1. Juli 2016 in Kraft ist, verweigern mehrere Bundesländer verbindliche Auskünfte zu den steuerlichen Auswirkungen von Entscheidungen der Erben oder Beschenkten. Das berichtet uns die renommierte Anwaltskanzlei Flick Gocke Schaumburg. Der Grund: Es fehlt noch an Erlassen der Finanzbehörden, wie in Einzelfällen zu handeln ist. Drei Probleme zeichnen sich in der Praxis deutlich ab:
Notwendige Finanzmittel des Unternehmens werden geringer angesetzt als früher; sie gelten damit als zu versteuerndes Verwaltungsvermögen.
Das zu versteuernde Verwaltungsvermögen des Unternehmens wird deutlich höher als bisher geschätzt - beides führt zu einer höheren Steuerlast.
Unabhängig vom gewählten Erbschaftsmodell entstehen Liquiditätsfragen.
Nur ein Beispiel dafür: Das Privatvermögen muss für die Erbschaftsteuer eingesetzt werden, auch wenn es nicht liquide ist wie Immobilien oder Kunstgegenstände. Die Anwälte empfehlen deshalb jedem Familienunternehmer, den Todesfall zu simulieren und zu analysieren, ob die erforderliche Liquidität vorhanden wäre oder beschafft werden könnte.
Fazit:
Die neue Erbschaft- und Schenkungssteuer ist noch "work in progress". Das läuft dem Wunsch nach Planungssicherheit zuwider.

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