Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


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Recht | Personal: Datenschutz im Betrieb wird kompliziert
aus FUCHS-BRIEFE 63. Jahrgang / 72 vom 14.09.2009
 


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Der Datenschutz wird zum Einfallstor für eine Aushöhlung der Arbeitgeberrechte. Denn die Überlegungen im zuständigen Arbeitsministerium gehen weit über das hinaus, was seit dem 1. September durch den neuen § 32 im Datenschutzgesetz erforderlich ist. Das gilt bereits:
Handschriftliche Notizen unterliegen ebenso dem Datenschutz wie elektronische Aufzeichnungen. Sie dürfen also z.B. personenbezogene Daten wie Beurteilungsunterlagen etc. nicht ohne Einwilligung des Betroffenen aufbewahren oder nutzen.
Ihr Datenschutzbeauftragter genießt (wie Betriebsräte) Schutz vor ordentlicher Kündigung. Sie gilt auch bis zu einem Jahr nach Beendigung seiner Tätigkeit.
Verboten ist Ihnen das Lesen von E-Mails an Betriebsräte, Betriebsärzte, Sucht- und Datenschutzbeauftragte.
Das Erstellen allgemeiner Krankheitslisten wie auch individueller Krankenakten ist untersagt.
Was auf Sie noch zukommen wird und vom Arbeitsministerium als Gesetz vorbereitet wird:
Umfassend gesetzlich neu geregelt werden soll, welche Daten Sie bei einem Bewerber erheben dürfen. Neben bereits erfassten Fakten (Fragen nach Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitszustand etwa) dürfen Sie ? sofern das Arbeitsministerium nach der Wahl seine Vorstellungen durchsetzen kann ? bei Dritten (also dem früheren Arbeitgeber oder der Hochschule) nur mit Erlaubnis eines Bewerbers nachfragen. Fragen Sie ohne Erlaubnis, müssen Sie Schadenersatz leisten.
Persönlichkeitsprofile dürfen nicht angelegt werden. Tun Sie es doch, drohen Regressforderungen.
In Betrieben ab 5 Beschäftigten aufwärts muss künftig ein Datenschutzbeauftragter berufen werden. Dabei besteht Mitbestimmungspflicht durch Betriebsräte und ? siehe oben ? Kündigungsschutz.
Wenn private Nutzung von E-Mails am Arbeitsplatz erlaubt (oder nicht geregelt) ist, dürfen Sie sie nicht lesen.
Noch sind dies Planspiele. Aber für einen umfangreichen Datenschutz sind eigentlich beispielsweise auch die Liberalen. Die Ausweitung der Bestimmungen steht auch bei Schwarz/Gelb ins Haus. Bei jeder Konstellation mit der SPD (oder den Grünen) ist das Thema ohnehin auf der Agenda.
Fazit:
Sorgen Sie für eine umfassende Bestandsaufnahme der Daten Ihrer Arbeitnehmer. Das ist die Vorbereitung für die gesetzlichen Änderungen. Denn die sollen auch für bestehende Arbeitsverhältnisse gelten, weshalb Sie wissen müssen, was bei Ihnen im Haus (oder extern für Sie) an Informationen gesammelt ist.