Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


69. Jahrgang / 49 vom 29.06.2015   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
Betrieb | Personal: Nicht alles schlucken
Sie müssen eine Nötigung oder Beleidigung von Mitarbeitern nicht hinnehmen. Dies gilt auch für langjährig Beschäftigte. Eine Abmahnung wäre zu wenig, eine fristlose Kündigung zu viel, aber eine ordentliche Kündigung in einem solchen Fall angemessen, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Der Fall:
Eine leitende Mitarbeiterin hatte durch einen mehrstündigen Sitzstreik bei ihrem Vorgesetzten eine außertarifliche Zulage erzwingen wollen. Sie ließ sich weder vom Betriebsrat noch von ihrem Ehemann dazu bewegen, das Büro ihres Vorgesetzten zu verlassen. Erst die Polizei musste dazukommen. Am nächsten Tag äußerte sie sich per E-Mail an die Kollegen: "Wer solche Vorgesetzte hat, braucht keine Feinde mehr."
Die lange Betriebszugehörigkeit von 22 Jahren schützte sie nicht vor einer Kündigung. Durch ihr Verhalten, so fand das Gericht (Urteil vom 6.5.2015, Az. 3 SA 354/(14)), sei das Vertrauensverhältnis zerstört; zumal die Frau als leitende Angestellte Vorbildfunktion gehabt habe.
Fazit:
Nötigungen und Beleidigungen haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen.