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70. Jahrgang / 84 vom 31.10.2016
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Personal | Arbeitsunfall: Bei Fortbildung gut versichert
Auch in Zeiten, in denen Ihre Beschäftigten bei Fortbildungen sind, besteht Versicherungsschutz bei Unfällen. Wie bei der täglichen Arbeit gilt die gesetzliche Unfallversicherung wenn Beschäftigte auf Veranlassung des Unternehmens an Seminaren, Meister- oder Technikerkursen und Unterweisungen teilnehmen. Der Anspruch ergibt sich aus den Pflichtbeiträgen des Betriebs zur zuständigen Berufsgenossenschaft.
Unerheblich ist, ob der Betrieb oder ein externer Bildungsträger das Seminar organisiert. In beiden Fällen greift der Schutz. Die Absicherung besteht für die Zeit der Bildungsveranstaltung und für die An- und Abreise. Wichtig ist: Die Weiterbildung muss die beruflichen Chancen verbessern und darf nicht nur private, hobbymäßige Interessen verfolgen.
Fazit:
Versicherungstechnische Fragen stehen betrieblicher Weiterbildung nicht im Wege. Kommt es während eines Seminars oder bei der An- und Abreise zu einem Unfall, zahlt die Berufsgenossenschaft.

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