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70. Jahrgang / 79 vom 13.10.2016
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Rentenreform|Lebensleistungsrente: Gut gemeint, nicht gut gemacht
Die Lebensleistungsrente (LLR) ist das falsche Mittel, um Altersarmut zu verhindern. Dies zeigt eine Studie des HWWI. Die LLR ist ein kleiner Teil des Rentenvorschlags des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Er soll im November veröffentlicht werden. Warum die LLR ihr Ziel verfehlt:
- Von der LLR wird nur ein Bruchteil der Grundsicherungsbezieher profitieren. Nur wer 35 bzw. (ab 2023) 40 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann die LLR erhalten. Angerechnet werden Erziehungszeiten, Pflegezeiten und Arbeitslosigkeit bis zu fünf Jahre. Folge: Selbständige, die nicht ausreichend Vorsorge getroffen haben, fallen heraus.
- Ein Großteil der Bezieher wird weiter auf Grundsicherung angewiesen sein. Ursache hierfür sind die Wohnkosten. Besonders Rentner in Städten werden mit der LLR nicht auskommen und zusätzlich Grundsicherung beantragen müssen. 2012 lag der Bedarf von 50% der Bezieher der Grundsicherung über dem Satz, der für die LLR vorgesehen ist.
Die Lebensleistungsrente ist steuerfinanziert. Sie soll die Rente derjenigen aufstocken, die trotz langer Erwerbstätigkeit nur geringe Rentenansprüche haben und Grundsicherung beanspruchen müssen. Für die Bezieher der LLR entfällt die Einkommens- und Vermögens-prüfung!
Übrigens ist Altersarmut derzeit ein seltenes Phänomen. Ende 2015 waren in Westdeutschland 3,7% der Frauen über 65 Jahre und 3,1% der Männer, in Ostdeutschland 2,2% der Frauen und 2,3% der Männer auf steuerfinanzierte Grundsicherung angewiesen.
Fazit:
Die Lebensleistungsrente löst nicht das Problem der Altersarmut. Wenigstens belastet sie nicht unmittelbar zusätzlich Arbeitnehmer und Unternehmer.

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